Wichtige Informationen für den Schulalltag

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Krankheit, Sportunterricht, Bewertungsmaßstäbe, Elternvertretung usw. 

Krankheitsfall

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern:

Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für:

  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

Am ersten Tag bis 07:50 Uhr in der Schule anrufen!

☎ 06805/2008-611 (Auersmacher)

☎ 06805/2008-641 (Rilchingen-Hanweiler)

Krankheit:

Bei der Rückkehr zur Schule muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden. Fehlt das Kind länger als 3 Tage, muss ein ärztliches Attest beigefügt werden.

Meldepflichtige Krankheiten:

Alle Infektionskrankheiten (in bestimmten Fällen auch von Angehörigen selbst, wenn Schulkind nicht betroffen ist) und Läusebefall müssen der Schule angezeigt werden.

Sonstige Gründe (stundenweise):

Behörden- oder Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags genommen werden. Ausnahmefälle können vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer abgesprochen werden.

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage):

Unterrichtsbefreiung darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden:

  • bis 3 Tage: bei der Klassenleitung beantragen
  • ab 4 Tagen und direkt vor Ferien: bei Schulleitung beantragen

Fehlen ohne Entschuldigung:

Hier gilt:

  • Schulpflichtverletzung
  • unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis vermerkt
  • in wiederholten Fällen Meldung an die Schulbehörde

Hausaufgaben im Krankheitsfall:

Es liegt in der Verantwortung der Eltern:

  • die Hausaufgaben und Materialien selbstständig zu besorgen
  • sich um das Erledigen der Hausaufgaben zu kümmern

Merkblatt Infektionsschutzgesetz:

Sportunterricht

Wichtige Regeln für den Sportunterricht!

 

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an Sporttagen passende Sportkleidung und Schuhe mitbringt.
  • Es ist selbstverständlich, dass sich die Kinder aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen zum Sportunterricht umziehen und danach wieder ihre Straßenkleidung anziehen.
  • Die Sportkleidung soll danach nicht in der Schule verbleiben, sondern mit nach Hause genommen werden.
  • Lange Haare müssen vor dem Sportunterricht mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
  • Das Tragen von Schmuck ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Bitte auch Ohrringe (außer Stecker) bereits zu Hause ausziehen.

Diese Vorschriften dienen ausschließlich dem Schutz Ihres Kindes.

 

Die Einhaltung ist sehr wichtig, um die Verletzungsgefahr im Sportunterricht zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf des Unterrichtes zu ermöglichen.

Kinder, die nicht entsprechend gekleidet sind oder Schmuckstücke tragen, können leider nicht am Sportunterricht teilnehmen.

 

Achten Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Einhaltung dieser Regeln.

Schwimmunterricht

Wichtige Regeln für den Schwimmunterricht!

 

  • Ohne Lehrer:in betritt niemand die Schwimmhalle.
  • Laufen/Rennen ist verboten.
  • Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden.
  • Keine Speisen und Getränke in den Nassbereichen; keine Kaugummis.
  • Kühle dich ab, ehe du ins Wasser gehst, und verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.
  • Toilette (WC): Schüler:innen melden sich ab und zurück.
  • Keine Ketten, Ringe, Armbänder, Uhren; lange Haare sichern.
  • Kontaktlinsen ablegen.
  • Kein Stoßen anderer oder gegenseitiges Untertauchen 
  • Springen:
    - Erst springen, wenn die Wasserfläche im Sprungbereich frei ist.
    - Nur nach vorne springen.
    - Keine Kopfsprünge mit angelegten Armen.
    - Vom Startblock springt immer nur ein Schüler/eine Schülerin.
  • Tauchversuche nur mit der Erlaubnis des Lehrers.
  • Vor und nach dem Schwimmen duschen.
  • Nach dem Duschen Haare trocken fönen.
  • Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist; aber hilf anderen, wenn sie in Not sind. - Telefon im Bademeisterraum – Tel: 112

Achten Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Einhaltung dieser Regeln.

Folgende Schwimmutensilien werden benötigt:

 

Schwimmkleidung (keine langen Badeshorts oder Bikinis)
Badekappe (Pflicht)

Handtuch

Badeschuhe
Duschzeug
Schwimmbrille (keine Taucherbrille) 
Jacke und Kopfbedeckung (vor allem bei kaltem Wetter)
Haargummi (bei langen Haaren)


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Bewertungsmaßstäbe

Elternvertretung im SJ 24/25

Bei den diesjährigen Wahlen wurden folgende Elternvertreter gewählt:

 

  • Klasse:                        1.1 Moser
  • Elternsprecher:in:    V. Winter
  • Vertreter:in:               I. Follmar

 

  • Klasse:                        1.2 Kasperczyk
  • Elternsprecher:in:    N. Rung
  • Vertreter:in:               J. Wagner

 

  • Klasse:                        2.1 Leibfried
  • Elternsprecher:in:    F. Matula
  • Vertreter:in:               V. Wagner

 

  • Klasse:                        2.3 Imhof
  • Elternsprecher:in:    F. Machwirth
  • Vertreter:in:               D. Arend

 

  • Klasse:                       3.1 Petry
  • Elternsprecher:in:   R. Heid
  • Vertreter:in:              E. Dincher

 

  • Klasse:                       3.2 Doller
  • Elternsprecher:in:   M. Schreber
  • Vertreter:in:              D, Doll

 

  • Klasse:                       4.1  Gebhardt
  • Elternsprecher:in:   N. Al-Amir-Burger
  • Vertreter:in:              S. Krämer

 

  • Klasse:                       4.2 Kany
  • Elternsprecher:in:   S. Besser
  • Vertreter:in:              S. Koszyk

 

 

Als Schulelternsprecher wurden gewählt:

Melanie Vinzent (Schulelternsprecherin)

Pascal Follmar (stellvertretender Schulelternsprecher)

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